Reichert  ||  Sauer & Kollegen

Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft in Konstanz

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen 

siehe auch:  Erbrecht


Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine andere Person bevoll-mächtigt, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für die*den Vollmachtgeber*in zu erledigen.

 

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht gegenüber Ärzten*innen, Pflegekräften oder Einrichtungsträgern erklären kann. 

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung. 


Sachbearbeiter: 

Rechtsanwalt  Markus Reichert


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